Urteil zur Elbvertiefung ist wichtiges Signal für die niedersächsischen Seehäfen
30.11.2017Emden/Oldenburg/Stade. Die Arbeitsgemeinschaft Niedersächsische Seehäfen begrüßt das aktuell verkündete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Elbvertiefung und sieht darin ein positives Signal für den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland. „Wir brauchen die bedarfsgerechten Fahrrinnenanpassungen an Elbe, Ems und Weser, wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen langfristig nicht aufs Spiel setzen wollen“ sagt Karsten Dirks, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsische Seehäfen. „Für unsere fest in die Weltwirtschaft integrierte Exportwirtschaft sind leistungsfähige Seehäfen, die von den heute üblichen Schiffstypen ohne Restriktionen angelaufen werden können, von größter Bedeutung“. Besonders hervorzuheben sei, dass das BVerwG die Methodik und das Ergebnis des Gutachtens der Bundesanstalt für Wasserbau zu den Veränderungen bei Tidenhub und Morphologie nach der Ausbaggerung bestätigt hat, unterstreicht Dirks. „Das ist insofern wichtig, weil das NLWKN auch an dieser Stelle das Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau angezweifelt hat.“
Erfreulich sei auch, dass sich der neue niedersächsische Umweltminister Olaf Lies klar für die notwendigen Fahrrinnenanpassungen ausgesprochen hat, so Dirks weiter. „Von der neuen Landesregierung erwarten wir nun, dass sie die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Fahrrinnenanpassungen mit Nachdruck vorantreiben wird. Bisher hatte insbesondere das niedersächsische Umweltministerium entsprechende Vorhaben ausgebremst“, betont Dirks. Mit dem neuen Minister an der Spitze des Umweltministeriums in Hannover habe es hier offensichtlich einen Richtungswechsel gegeben.